Altersfreigaben.
Auf Jahresbeginn 2013 wurde in der Schweiz ein neues System von Altersfreigaben für Kinobesucher eingeführt. Damit wurden die bisher kantonal geregelten Altersfreigaben schweizweit vereinheitlicht.
Die «Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film» bestimmt ein «freigegebenes Alter». Dieses bezeichnet das Mindestalter für den Zutritt zu einer öffentlichen Filmvorführung. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person kann dieses um max. 2 Jahre unterschritten werden.
Weitere Informationen unter Jugendschutz Kino.
