Altersfreigaben.

Auf Jahresbeginn 2013 wurde in der Schweiz ein neues System von Altersfreigaben für Kinobesucher eingeführt. Damit wurden die bisher kantonal geregelten Altersfreigaben schweizweit vereinheitlicht.

Die «Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film» bestimmt ein «freigegebenes Alter». Dieses bezeichnet das Mindestalter für den Zutritt zu einer öffentlichen Filmvorführung. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person kann dieses um max. 2 Jahre unterschritten werden.

Die neuen Alterskategorien

Die erste Position ist das «freigegebene Alter» / die 2. Position das Mindestalter in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person

Einige Beispiele:

  • 4/4 J. (Zutritt ab 4 Jahren erlaubt)
  • 8/6 J. (Zutritt für Kinder ab 8 Jahren, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person ab 6 Jahren)
  • 14/12 J. (Zutritt für Jugendliche ab 14 Jahren, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person ab 12 Jahren)
  • 18/18 J. (Zutritt ab 18 Jahren erlaubt)
Weitersagen